LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.05.2008
19 Sa 69/07
Normen:
BZTV (Nr. 2) § 5 Abs. 1 b ; BMT-G II § 42 § 68 ; TVÜ-VKA § 2 Abs. 1, 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Mannheim, vom 13.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 175/07

Wegfall des bezirkstariflichen Zusatzurlaubs für Erwerbsbeschränkte

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.05.2008 - Aktenzeichen 19 Sa 69/07

DRsp Nr. 2008/18315

Wegfall des bezirkstariflichen Zusatzurlaubs für Erwerbsbeschränkte

1. Der BZTV Nr. 2 wurde nicht durch den TVöD ersetzt und fällt auch nicht unter § 2 Abs. 1 TVÜ-VKA; die Weitergeltung des BZTV Nr.2 hängt daher von dem Fortbestand der Regelungen des BMT-G II ab, die im BZTV Nr. 2 jeweils in Bezug genommen sind, nämlich § 68 BMT-G II generell und § 42 (Zusatzurlaub) oder von Vorschriften im TÜV-VKA oder im TVÖD, die diesen Regelungen entsprechen oder sie ersetzen.2. Mit der Ersetzung des BMT-G II durch den TVöD ist auch die Regelung des § 68 BMT-G II außer Kraft getreten; die Ermächtigungsgrundlage beziehungsweise Öffnungsklausel für die Regelung in § 5 Abs. 1 b BZTV Nr. 2 ist damit weggefallen, die Zusatzregelung zu § 42 BMT-G II hat die nach dem Willen der Tarifvertragsparteien für ihre Weitergeltung unabdingbare Grundlage verloren.