LAG Nürnberg - Urteil vom 06.02.2008
4 Sa 266/07
Normen:
GG Art. 3 ; TVÜ-VKA § 5 ; BAT § 29 Abschnitt B ;
Vorinstanzen:
ArbG Weiden, vom 28.02.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 931/06

Wegfall des Verheiratetenzuschlags

LAG Nürnberg, Urteil vom 06.02.2008 - Aktenzeichen 4 Sa 266/07

DRsp Nr. 2008/18518

Wegfall des Verheiratetenzuschlags

»1. Die Bildung des Vergleichsentgelts gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 TVÜ-VKA verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG. 2. Ist der Ehegatte des in den TVöD übergeleiteten Mitarbeiters zum Stichtag 01.10.2005 ortzuschlagsberechtigt i.S.v. § 29 Abschnitt B BAT, erhält der Mitarbeiter gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 TVÜ-VKA nur noch den Ortszuschlag der Stufe 1. Beim Ehegatten eintretende Veränderungen, die nach dem Stichtag liegen, bleiben unberücksichtigt.«

Normenkette:

GG Art. 3 ; TVÜ-VKA § 5 ; BAT § 29 Abschnitt B ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe des Ortszuschlags bei der Überleitung des Klägers in den neuen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD).

Der am 20.08.1960 geborene Kläger ist bei der Beklagten seit dem 01.02.1987 als Verwaltungsangestellter beschäftigt und wurde bis September 2005 nach der Vergütungsgruppe VII BAT vergütet.

Die Ehefrau des Klägers ist seit dem 01.12.1984 beim C...-Kreisverband Weiden beschäftigt und wird ebenfalls nach den Bestimmungen des BAT vergütet. Entsprechend der Regelung in § 29 Abschnitt B Abs. 2 Ziff. 1 und Abs. 5 S. 1 BAT erhielten beide Ehegatten den Unterschiedsbetrag zwischen dem Ortszuschlag der Stufe 1 und Stufe 2 jeweils zur Hälfte ausbezahlt.