LAG Nürnberg - Beschluss vom 17.01.2024
5 Ta 98/23
Normen:
KV-GKG Nr. 8210 Abs. 2 S. 1;
Fundstellen:
BeckRS 2024, 2322
BB 2024, 563
Vorinstanzen:
ArbG Nürnberg, vom 25.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 3176/23

Wegfall oder Ermäßigung der Gebühren bei einem vorausgegangenen Versäumnisurteil

LAG Nürnberg, Beschluss vom 17.01.2024 - Aktenzeichen 5 Ta 98/23

DRsp Nr. 2024/2439

Wegfall oder Ermäßigung der Gebühren bei einem vorausgegangenen Versäumnisurteil

Ergeht in einem arbeitsrechtlichen Rechtsstreit in erster Instanz ein Versäumnisurteil, kommt weder ein Wegfall der Gebühren nach KV-GKG Nr. 8210 Abs. 2 noch eine Gebührenermäßigung nach KV-GKG Nr. 8211 in Betracht.

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 25.10.2023, Aktenzeichen: 9 Ca 3176/23, wird zurückgewiesen.

2. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

KV-GKG Nr. 8210 Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.