I.
Die Beteiligten streiten darüber, ob dem Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der von der Arbeitgeberin vorgenommenen Kürzung der Weihnachtsgratifikation zusteht.
Antragsteller ist der aus neun Personen bestehende Betriebsrat im B Betrieb der Arbeitgeberin. Die Arbeitgeberin schließt mit ihren Arbeitnehmern schriftliche Arbeitsverträge, denen "Allgemeine Vertragsbedingungen" beigefügt sind. Diese enthielten bis Ende 2001 in Ziffer 12 und 13 folgende Regelungen:
"12. Der im ungekündigten Arbeitsverhältnis stehende AN erhält als Teil des Dezembergehalts eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung von 20 % der vereinbarten Monatsvergütung im ersten Jahr der Betriebszugehörigkeit, jedoch nur bei mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit und in Höhe von 1/12 je Beschäftigungsmonat.
In den folgenden Jahren erhöht sich die Weihnachtsgratifikation um je 20 % auf 100 % im fünften Jahr.
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