EzBAT § 22 MTV Auszubildende Betriebs- und Personalratsmitglieder (Jugendvertreter) Nr. 4
NZA 1987, 820
PersV 1989, 435
SAE 1988, 231
Vorinstanzen:
I. ArbG Bremen - Urteile vom 14.08.1984 - 3 Ca 3166/84 - 3 Ca 3162/84 II. LAG Bremen - Urteile vom 12.06.1985 - 2 Sa 236/84 - 2 Sa 237/84, vom - Vorinstanzaktenzeichen
»1. Der Anspruch des Auszubildenden auf vorläufige Beschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des vom Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Nr. 1BPersVG vor den Verwaltungsgerichten eingeleiteten Beschlußverfahrens ist bei den Gerichten für Arbeitssachen im Urteilsverfahren geltend zu machen.2. Ein vom Arbeitgeber nach § 9 Abs. 4 Nr. 1BPersVG bzw § 78a Abs. 4 Nr. 1BetrVG rechtzeitig eingeleitetes Beschlußverfahren verhindert - jedenfalls vorläufig bis zur anderslautenden rechtskräftigen Entscheidung - auch nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses den Eintritt der Fiktion, daß gemäß § 9 Abs. 2BPersVG bzw § 78a Abs. 2BetrVG ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist. Der Senat verbleibt insoweit bei seiner bisherigen Rechtsprechung (BAGE 32, 285 = AP Nr. 9 zu § 78aBetrVG 1972; BAG AP Nr. 5 zu § 78aBetrVG 1972).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.