ArbG Berlin, vom 30.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ga 19484/03
Weiterbeschäftigungsanspruch bei fehlenden Auswahlrichtlinien; Einstweilige Verfügung auf Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung
LAG Berlin, Urteil vom 05.09.2003 - Aktenzeichen 13 Sa 1629/03
DRsp Nr. 2003/13729
Weiterbeschäftigungsanspruch bei fehlenden Auswahlrichtlinien; Einstweilige Verfügung auf Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung
»Ein Widerspruch des Betriebsrats ist im Sinne von § 102 Abs. 5 Nr. 3BetrVG offensichtlich unbegründet, wenn Auswahlrichtlinien im Sinne von § 95BetrVG, auf deren Nichteinhaltung der Betriebsrat sich beruft, überhaupt nicht aufgestellt sind.«
Die Parteien streiten um die Entbindung der klagenden Arbeitgeberin von einer Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 Nr. 3BetrVG im Wege der einstweiligen Verfügung.
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