LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.12.2015
4 Sa 92/15
Normen:
BGB § 151; BGB § 242; BGB § 305c; BGB § 613a Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kaiserslautern, vom 06.01.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 952/14

Weitergabe von Tariferhöhungen nach BetriebsübergangUnbegründete Zahlungsklage bei fehlender Tarifbindung der Betriebserwerberin

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.12.2015 - Aktenzeichen 4 Sa 92/15

DRsp Nr. 2016/7641

Weitergabe von Tariferhöhungen nach Betriebsübergang Unbegründete Zahlungsklage bei fehlender Tarifbindung der Betriebserwerberin

1. Die dynamische Anwendung tariflicher Entgeltbestimmungen durch die frühere Arbeitgeberin endet mit Wegfall der Tarifgebundenheit der neuen Arbeitgeberin infolge eines Betriebsübergangs, wenn die Bezugnahmeregelung ihrem Wortlaut nach ausdrücklich auf die Zeit der Tarifbindung der Arbeitgeberin begrenzt ist (Gleichstellungsabrede). 2. Bei einer nicht tarifgebundenen Arbeitgeberin kann eine betriebliche Übung der Erhöhung der Löhne und Gehälter entsprechend der Tarifentwicklung nur angenommen werden, wenn es deutliche Anhaltspunkte im Verhalten der Arbeitgeberin dafür gibt, dass sie auf Dauer die von den Tarifvertragsparteien ausgehandelten Tariferhöhungen übernehmen will; eine nicht tarifgebundene Arbeitgeberin will sich grundsätzlich nicht für die Zukunft der Regelungsmacht der Verbände unterwerfen.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 6.1.2015, Az.: 8 Ca 952/14, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 151; BGB § 242; BGB § 305c; BGB § 613a Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Gehaltsansprüche der Klägerin.

1. 2. 3.