OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 24.06.2022
12 A 2227/20
Normen:
SGB VIII § 41 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Arnsberg, - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 3613/19

Weitergewährung von Hilfe für junge Volljährige in Form der Vollzeitpflege im Haushalt der bisherigen Pflegemutter hinsichtlich Notwendigkeit

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.06.2022 - Aktenzeichen 12 A 2227/20

DRsp Nr. 2022/15896

Weitergewährung von Hilfe für junge Volljährige in Form der Vollzeitpflege im Haushalt der bisherigen Pflegemutter hinsichtlich Notwendigkeit

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 41 Abs. 1 S. 1;

Gründe

Der zulässige Antrag ist unbegründet.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Aus den im Zulassungsverfahren dargelegten, vom Senat allein zu prüfenden Gründen ergibt sich nicht, dass die Berufung gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 124 Abs. 2 VwGO zuzulassen ist. Die geltend gemachten Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 VwGO sind nicht hinreichend dargelegt und/oder liegen nicht vor.