Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 14. Februar 2017 -
Die Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats wird als unzulässig verworfen.
Im Übrigen wird das Verfahren eingestellt.
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer personellen Maßnahme sowie deren vorläufige Durchführung und Aufhebung.
Die Arbeitgeberin erbringt bundesweit Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnik und der Telekommunikation. Der beteiligte Betriebsrat war bei Einleitung des Beschlussverfahrens aufgrund eines Zuordnungstarifvertrags für die Region Nordrhein-Westfalen Ost gebildet. Aufgrund eines nachfolgenden Zuordnungstarifvertrags vom 1. Dezember 2017 (ZuordnungsTV 2017) wurde für den regionalen Betrieb Nordrhein-Westfalen West, Mitte und Ost der Betriebsrat T gewählt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|