LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 18.12.2018
L 11 AS 109/16
Normen:
SGB II § 16 Abs. 3 S. 2; SGB II § 16d Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Hannover, - Vorinstanzaktenzeichen 43 AS 5372/11

Wertersatz für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit MehraufwandsentschädigungÖffentlich-rechtlicher ErstattungsanspruchVoraussetzung der Zusätzlichkeit für eine Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2018 - Aktenzeichen L 11 AS 109/16

DRsp Nr. 2019/5929

Wertersatz für die Teilnahme an einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch Voraussetzung der Zusätzlichkeit für eine Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit

1. Der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch gleicht eine mit der Rechtslage nicht übereinstimmende Vermögenslage aus und verschafft dem Anspruchsinhaber ein Recht auf Herausgabe des Erlangten, wenn eine Leistung ohne Rechtsgrund erfolgt ist. 2. Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen stimmen mangels anderweitiger gesetzlicher Regelung mit denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs überein.3. Eine für diesen Anspruch erforderliche Vermögensmehrung liegt jedenfalls dann vor, wenn die gesetzliche Voraussetzung der Zusätzlichkeit für eine Beschäftigung im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nicht vorgelegen hat.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 2. November 2015 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 16 Abs. 3 S. 2; SGB II § 16d Abs. 1 S. 1;

Tatbestand: