Die Beschwerde des Beteiligten zu 4. gegen den Wertfestsetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 17.01.2018 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
I. Der Beschwerdeführer begehrt die Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts.
Die Klägerin hat vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage erhoben. Sie war zu einem Bruttomonatsgehalt von 1.296,-- EUR bei der Beklagten beschäftigt. Am 03.11.2017 haben die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich beigelegt. Dieser sieht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.2017 vor. Im Übrigen lautet der Vergleich auszugsweise:
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2. Die seitens der Beklagten erhobenen Vorwürfe werden von ihr nicht aufrechterhalten.
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