Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. Dezember 2020 -
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt der Antragsgegner.
I.
Der Antragstellerin wurde erstmalig am 12.8.2016 die Erlaubnis zur Kindertagespflege erteilt. Mit Bescheid vom 26.3.2019 wurde ihr befristet bis zum 31.7.2021 die Erlaubnis zur Kindertagespflege von 5 fremden Kindern in den Räumen der Großtagespflegestelle Nestwärme in A-Stadt, S-Straße, erteilt.
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