Mit seiner am 07. September 2007 zum Arbeitsgericht erhobenen Klage wendet sich der zuletzt als Site Manager für das Bewachungsobjekt B-Stadt tätige Kläger gegen die aufgrund einer auflösenden Bedingung hilfsweise ordentliche Kündigung eingetretene Beendigung seines Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger nahm seine Tätigkeit bei der Beklagten, die ausschließlich Objekte der US-Armee bewacht, am 01.02.1999 auf.
§ 6 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Arbeitsvertrages sieht eine Beendigung bei Wegfall der Einsatzgenehmigung der US-Streitkräfte mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ohne Kündigung vor.
Ziffer 5 der von den Parteien unterzeichneten Anlage zum Arbeitsvertrag hat folgenden Inhalt:
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