LAG Düsseldorf - Urteil vom 05.11.2008
7 Sa 927/08
Normen:
BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 6;
Fundstellen:
AuA 2009, 302
Vorinstanzen:
ArbG Wuppertal, - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3801/07

Widersprüchliche Bonusklausel im Arbeitsvertrag des Leiters Private Wealth Management Region Wuppertal

LAG Düsseldorf, Urteil vom 05.11.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 927/08

DRsp Nr. 2009/3913

Widersprüchliche Bonusklausel im Arbeitsvertrag des Leiters Private Wealth Management Region Wuppertal

1. Wird einem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag die pro-rata-temporis-Zahlung eines Total Incentive Award in Höhe von 110.000,-- € brutto für das erste Beschäftigungsjahr garantiert, in einem späteren Absatz für die Auszahlung des Bonus das Bestehen eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt vorausgesetzt, sind die vertraglichen Klauseln widersprüchlich und verstoßen gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 BGB. 2. Enspricht ein Bonus, bei dem der Vergütungscharakter im Vordergrund steht, 44 % der Gesamtvergütung, hat das Interesse des Arbeitgebers, durch eine Bindungsklausel auch künftige Betriebstreue zu belohnen, hinter dem Interesse des Arbeitnehmers zurückzutreten.

Tenor:

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - 7 Ca 3801/07 - wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 306 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 S. 2; BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 622 Abs. 6;

Tatbestand:

Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Total Incentive Award anteilig für die Monate Januar bis einschließlich Juni 2007 in Höhe von 55.000,00 €.