Die Klage auf Wiederaufnahme des durch Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 12.02.2013 abgeschlossenen Verfahrens
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Wiederaufnahme eines vor dem Landessozialgericht Hamburg abgeschlossenen Verfahrens.
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