Auf die Berufungen der Kläger werden die Gerichtsbescheide des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 5. Februar und 8. Februar 2021 aufgehoben.
Die Wiederaufnahmeklagen werden als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger begehren die Wiederaufnahme von Verfahren, die bei dem Sozialgericht (
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