I.
In dem Rahmen eines Rechtsstreits der Parteien um Arbeitsentgelt ist auf die Berufung der im ersten Rechtszug unterlegenen Beklagten zunächst über die Zulässigkeit der Berufung zu befinden. In diesem Zusammenhang geht es darum, ob die Beklagten die Berufungsfrist eingehalten haben oder ob ihnen doch, bei Nichteinhaltung, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Berufungsfrist zu gewähren ist. Auf die insoweit erheblichen Punkte beschränkt sich die folgende Darstellung.
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