Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 10. April 2014 - 3 Sa 307/13 - wird als unzulässig verworfen.
Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten um die Frage, ob zwischen ihnen nach zwei Betriebsübergängen infolge eines Widerspruchs der Klägerin gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses infolge des ersten Betriebsübergangs ein Arbeitsverhältnis besteht.
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