Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Würzburg vom 03.03.2017 wird zurückgewiesen.
I.
Streitig ist, ob der Klägerin Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) zu gewähren ist. Nach Erhebung der Klage hat das Sozialgericht Würzburg (
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