Die Parteien streiten um den Fortbestand des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Der Kläger war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin seit dem 01.04.1993 beschäftigt, zuletzt als Leiter des Lager und Versands in A-Stadt. Im April 2003 waren in diesem Lager zwölf Arbeitnehmer beschäftigt.
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