LAG Köln - Urteil vom 20.02.2006
14 (10) Sa 1394/05
Normen:
BGB § 307 ;
Fundstellen:
AuA 2006, 489
BB 2006, 2137
NZA-RR 2006, 342
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 10.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 10668/04

Wirksame Anrechnung der Freistellung auf Resturlaub

LAG Köln, Urteil vom 20.02.2006 - Aktenzeichen 14 (10) Sa 1394/05

DRsp Nr. 2006/19955

Wirksame Anrechnung der Freistellung auf Resturlaub

»Eine Klausel in einem Formulararbeitsvertrag, die festlegt, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Fall der Kündigung freistellen darf und dass diese Zeit auf den Resturlaub angerechnet wird, verstößt nicht gegen § 307 BGB

Normenkette:

BGB § 307 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Urlaubsabgeltung aus dem beendeten Arbeitsverhältnis.

Der im Jahr 1955 geborene Kläger war seit dem 01.01.2001 aufgrund schriftlichen Formulararbeitsvertrages als Leiter des Innendienstes mit einer monatlichen Bruttovergütung von zuletzt 5.113,00 EUR beschäftigt. In § 2 des Arbeitsvertrages hieß es (Bl. 8 d. A.):

"Der Gesellschaft steht es frei, den Mitarbeiter nach einer Kündigung von der weiteren Mitarbeit zu entbinden. Auf einen etwa bestehenden Urlaubsanspruch wird diese Zeit angerechnet."