1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 10.04.2013 - Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche aus einem Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag zustehen, sowie über die korrekte Berechnung der Vergütung gemäß eines Transfer- und Sozialtarifvertrages.
Der Kläger stand zur Beklagten zu 1) in einem Arbeitsverhältnis. Er war zuletzt als Business Development Manager zu einer monatlichen Bruttovergütung von € . beschäftigt.
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