LAG Hamm - Urteil vom 21.12.2004
12 Sa 1387/04
Normen:
GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;
Fundstellen:
LAGReport 2005, 159
Vorinstanzen:
ArbG Arnsberg, vom 27.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 455/04

Wirksame gesetzliche Regelung zur Überleitung angestellter Lehrkräfte in höheren Dienst

LAG Hamm, Urteil vom 21.12.2004 - Aktenzeichen 12 Sa 1387/04

DRsp Nr. 2005/5454

Wirksame gesetzliche Regelung zur Überleitung angestellter Lehrkräfte in höheren Dienst

»1. Die Überleitung von angestellten Lehrkräften entsprechend dem Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - ist weder am arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zu messen (a. A. LAG Köln, Urteil vom 13.11.2003 - 5 Sa 759/03 -), noch stellt sie eine Beförderungsentscheidung i. S. des Art. 33 Abs. 2 GG dar (a. A. LAG Hamm, Urteil vom 25.09.2003 - 11 Sa 265/03 -).2. Das Gesetz zur Überleitung von Lehrkräften mit den Befähigungen für die Lehrämter für die Sekundarstufen I und II an Gymnasien und Gesamtschulen in die Besoldungsgruppe A 13 - höherer Dienst - verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG

Normenkette:

GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 33 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung der Klägerin.