LAG Köln - Urteil vom 13.02.2006
14 (3) Sa 1363/05
Normen:
BGB § 242 ;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 04.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 600/05

Wirksame Kündigung während eines Krankenhausaufenthaltes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

LAG Köln, Urteil vom 13.02.2006 - Aktenzeichen 14 (3) Sa 1363/05

DRsp Nr. 2006/27963

Wirksame Kündigung während eines Krankenhausaufenthaltes außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes

»1. Eine außerhalb des Geltungsbereichs des KSchG ausgesprochene Kündigung ist nicht deshalb rechtsunwirksam, weil sie während eines Krankenhausaufenthalts des Arbeitnehmers ausgesprochen wird.2. Ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB kann auch nicht daraus hergeleitet werden, dass der Arbeitgeber kündigt, weil er daran zweifelt, dass der Arbeitnehmer für die Arbeit noch gesundheitlich geeignet ist.«

Normenkette:

BGB § 242 ;

Tatbestand:

Die Klägerin wendet sich mit der Klage gegen die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses im Kleinbetrieb.

Die am 16.05.1970 geborene Klägerin ist seit dem Jahre 2001 bei den Beklagten, die eine Arztpraxis für Allgemeinmedizin betreiben, als Arzthelferin zu einem Monatsverdienst von 1.700,00 EUR beschäftigt. Neben der Klägerin war lediglich noch eine weitere Auszubildende beschäftigt.

Unter dem Datum des 07.10.2004 erhielt die Klägerin eine Abmahnung (Bl. 72 d. A.). Sie befand sich in stationärer Behandlung vom 15.11. bis 24.11.2004 und erneut ab dem 11.01.2005.