I. Auf die Berufung des Klägers wird das Ersturteil des Arbeitsgerichts München vom 28.09.2011 -
II. Die Beklagte wird verurteilt, das Angebot des Klägers, seine bis 31.12.2009 erworbenen Versorgungsansprüche gemäß Dienstvereinbarung vom 19.11.2009 in die Versorgungsordnung 2010 zu überführen und ihn ab 01.01.2010 nach der Versorgungsordnung 2010 zu versichern, anzunehmen.
III. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 1/10, die Beklagte 9/10.
IV. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Berechtigung des Klägers, in ein anderes Versorgungssystem der Beklagten zu wechseln.
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