LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.08.2015
9 Sa 1202/14
Normen:
BGB § 611; BGB § 305 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 31.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4827/14

Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.08.2015 - Aktenzeichen 9 Sa 1202/14

DRsp Nr. 2015/18754

Wirksamkeit der individualvertraglichen Vereinbarung einer Altersgrenze

Die individualvertragliche Vereinbarung einer Altersgrenze ist grundsätzlich zulässig. Auch eine in einem Arbeitsvertrag enthaltene Altersgrenzenklausel hält regelmäßig einer unionsrechtlichen Prüfung stand. Zwar liegt eine Ungleichbehandlung wegen des Merkmals "Alters" vor. Diese kann aber gerechtfertigt sein.

Tenor

1

.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 31.10.2014 - 1 Ca 4827/14 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 305 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Beendigung des zwischen ihnen bestehenden Arbeitsverhältnisses infolge einer Altersgrenzenklausel.

Die Beklagte, die in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt, betreibt ein medizinisches Versorgungszentrum in den Fachbereichen Radiologie und Nuklearmedizin.

Der am 07.06.1949 geborene Kläger betrieb eine radiologische Arztpraxis in E..

Der Kläger veräußerte seine Praxis zum 30.06.2009 an die Beklagte. Wegen der Einzelheiten des vom Kläger am 17.05.2009 unterschriebenen Vertrages wird auf die zu den Akten gereichte Kopie (Blatt 67-71 GA) Bezug genommen. § 1 Ziffer 3 der Präambel enthält auszugsweise folgenden Text:

1. 2. 3. 1. 2. 3.