Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil desArbeitsgerichts Iserlohn vom 06.05.2014 - 5 Ca 338/14 - wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses.
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