Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 26.11.2013 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 18.02.2013 nicht beendet worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Mitglied der Geschäftsleitung (Technisches Ressort) weiter zu beschäftigen.
Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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