LAG Köln - Urteil vom 12.11.2015
3 Sa 520/15
Normen:
GewO § 106;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 810/15

Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin der Deutschen Lufthansa von Berlin nach Frankfurt/M.

LAG Köln, Urteil vom 12.11.2015 - Aktenzeichen 3 Sa 520/15

DRsp Nr. 2016/3764

Wirksamkeit der Versetzung einer Flugbegleiterin der Deutschen Lufthansa von Berlin nach Frankfurt/M.

1. Die Schließung eines Standorts stellt eine unternehmerische Entscheidung dar, die nur auf Willkür und Rechtsmissbrauch gerichtlich überprüft werden kann (BAG - 10 AZR 569/12 - 28.08.2013). 2. Von Willkür und Rechtsmissbrauch kann nicht ausgegangen werden, wenn Grund für die Versetzung die vollständige Schließung eines Standorts ist, ein Einsatz der Arbeitnehmerin dort nicht mehr möglich ist und die gravierenden Nachteile der Versetzung durch einen Sozialplan abgemildert werden.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.03.2015 - 5 Ca 810/15 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Klägerin hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewO § 106;

Tatbestand

Die Parteien streiten im bestehenden Arbeitsverhältnis über die Wirksamkeit einer Versetzung sowie einer hilfsweise erklärten außerordentlichen Änderungskündigung mit Auslauffrist.

Die Klägerin ist seit dem 28.04.1994 bei der Beklagten als Flugbegleiterin beschäftigt. Ihr monatlicher Bruttoverdienst betrug zuletzt 3.737,- €. Sie ist Mutter eines im Zeitpunkt der Versetzung 12-jährigen, schulpflichtigen Kindes.

Der schriftliche Arbeitsvertrag der Klägerin enthält u.a. folgende Bestimmungen:

1. 2. 1. 2.