Die Beschwerden der Antragsteller zu 1-5 und 6, 7 sowie der Beteiligten zu 9-11, 13, 16, 17, 20-22, 24, 27-30 und der Beteiligten zu 18, 19 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 2020 -
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer.
Die Beteiligte zu 18 (Arbeitgeber) betreibt den A Flughafen. Bei ihr ist ein Aufsichtsrat (Beteiligter zu 19) gebildet.
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