LAG Köln - Urteil vom 23.10.2015
9 Sa 395/15
Normen:
TV-AKS;
Fundstellen:
AUR 2016, 370
Vorinstanzen:
ArbG Siegburg, vom 06.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2047/14

Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk

LAG Köln, Urteil vom 23.10.2015 - Aktenzeichen 9 Sa 395/15

DRsp Nr. 2016/3766

Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk

Gegen die Wirksamkeit des Tarifvertrages über die Förderung der beruflichen Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk vom 24.09.2012 (TV-AKS) und die hierdurch ausgelöste Beitragspflicht der Betriebe des Schornsteinfegerhandwerks bestehen keine rechtlichen Bedenken.

Tenor

I.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 06.03.2015 - 3 Ca 2047/14 - wird zurückgewiesen.

II.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

III.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

TV-AKS;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf die Zahlung von Beiträgen für die Jahre 2013 und 2014 sowie auf die Erteilung einer Auskunft in Anspruch.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9.