LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.11.2015
9 Sa 832/15
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Duisburg, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 137/15

Wirksamkeit einer auf die Verteilung eines rufschädigenden Flugblatts gestützten Kündigung des Arbeitsverhältnisses

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2015 - Aktenzeichen 9 Sa 832/15

DRsp Nr. 2016/1317

Wirksamkeit einer auf die Verteilung eines rufschädigenden Flugblatts gestützten Kündigung des Arbeitsverhältnisses

1. Die Verteilung eines rufschädigenden Flugblatts kann grundsätzlich die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. 2. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Flugblatt nur an einen einzigen Arbeitnehmer verteilt worden ist.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.06.2015, Az.: 4 Ca 137/15 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zu gelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen verhaltensbedingten Kündigung der Beklagten vom 21.01.2015 zum 30.04.2015.

Die Beklagte, die ständig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, betreibt einen Paketdienstleister. Es besteht ein Betriebsrat.

Der am 06.05.1977 geborene und verheiratete Kläger, der zwei Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, ist bei der Beklagten zumindest seit dem 01.04.2006 im Depot E., zuletzt als Teamleiter, beschäftigt. Sein monatliches Bruttogehalt beträgt 2.400,00 €.

1. 2.