LAG Düsseldorf - Urteil vom 24.05.2016
3 Sa 735/15
Normen:
MTV § 17 Nr. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 15.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Ca 4043/14

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Geltungsbereich des MTV Banken

LAG Düsseldorf, Urteil vom 24.05.2016 - Aktenzeichen 3 Sa 735/15

DRsp Nr. 2016/10744

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung im Geltungsbereich des MTV Banken

1. Im Geltungsbereich des MTV Banken gilt gem. § 17 Abs. 3 eine abschließende Regelung in Bezug auf einen Sonderkündigungsschutz. Dieser kann gem. § 77 Abs. 3 S. 1 BetrVG nicht abbedungen werden. 2. Eine unwirksame Regelung über einen Sonderkündigungsschutz in einer Betriebsvereinbarung kann nicht in eine Gesamtzusage umgedeutet werden, wenn kein Ausnahmefall vorliegt, in dem sich der Arbeitgeber unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer einzelvertraglich binden wollte (hier: verneint). 3. Die Regelungssperre des § 77 Abs. 3 BetrVG kann nicht durch einen Vertrauensschutz "unterlaufen" werden. 4. Eine auf die Fremdvergabe der betreffenden Tätigkeit gestützte betriebsbedingte Kündigung ist daher wirksam, soweit eine anderweitige Weiterbeschäftigungsmöglichkeit i.S. von § 1 Abs. 2 S. 4 KSchG nicht besteht.

Tenor

1.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 15.06.2015 - 12 Ca 4043/14 - wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

MTV § 17 Nr. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung und die Weiterbeschäftigung der Klägerin.

1. 2. 1. 2. 1. 2.