Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen und zwei hilfsweise ordentlicher Kündigungen der Beklagten, die dem Kläger sexuelle Belästigung einer Kollegin vorwirft, und um einen Weiterbeschäftigungsanspruch des Klägers.
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