LAG Hamm - Urteil vom 17.07.2012
10 Sa 890/12
Normen:
BGB § 138; EGBGB Art. 6; GG Art. 3 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn, vom 23.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 561/11

Wirksamkeit einer personenbedingten Änderungskündigung; Kirchliches Arbeitsrecht; Entzug der kanonischen Beauftragung bei einem(r) Gemeinderefertenten(tin)

LAG Hamm, Urteil vom 17.07.2012 - Aktenzeichen 10 Sa 890/12

DRsp Nr. 2012/22436

Wirksamkeit einer personenbedingten Änderungskündigung; Kirchliches Arbeitsrecht; Entzug der kanonischen Beauftragung bei einem(r) Gemeinderefertenten(tin)

1. Für die Ausübung des pastoralen Berufes der Gemeindereferenten/innen ist eine kanonische Beauftragung durch den zuständigen (Erz-)Bischof erforderlich.2. Der Entzug der kanonischen Beauftragung stellt eine innerkirchliche Maßnahme dar, die von den staatlichen Gerichten nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, sondern allenfalls auf ihre Wirksamkeit, d. h. darauf hin überprüft werden kann, ob sie gegen Grundprinzipien der Rechtsordnung verstößt, wie sie in dem allgemeinen Willkürverbot (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie in dem Begriff der guten Sitten (§ 138 BGB) und dem des ordre public (Art. 6 EGBGB) ihren Niederschlag gefunden haben.3. Der Entzug der kanonischen Beauftragung ist wegen der daraus resultierenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung an sich geeignet, eine personenbedingte Kündigung zu rechtfertigen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 23.11.2011 - 2 Ca 561/11 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.