LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 13.09.2017
9 Sa 17/17
Normen:
TzBfG § 4 Abs. 1; BetrVG § 75 Abs. 1;
Fundstellen:
EzA-SD 2018, 15
LAGE BetrVG 2001 § 75 Nr. 11
Vorinstanzen:
ArbG Freiburg, vom 14.03.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 332/16

Wirksamkeit einer Rahmenbetriebsvereinbarung für Beschäftigte mit wechselndem Deputat

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.09.2017 - Aktenzeichen 9 Sa 17/17

DRsp Nr. 2018/1118

Wirksamkeit einer Rahmenbetriebsvereinbarung für Beschäftigte mit wechselndem Deputat

Ein Verstoß gegen § 75 Abs. 1 BetrVG liegt nicht vor, wenn die Betriebsparteien die Vergütung von Arbeitnehmern, die über die monatliche Zeit, Lage und Dauer ihres Arbeitseinsatzes uneingeschränkt selbst bestimmen können, geringer bemessen als die von Arbeitnehmern, die dem Weisungsrecht des Arbeitgebers hinsichtlich Zeit, Lage und Dauer der Arbeitseinsätze uneingeschränkt unterliegen.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 14.3.2017 - 4 Ca 332/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 4 Abs. 1; BetrVG § 75 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger nach der Vergütungsgruppe E2 des Tarifvertrages TVöD/VKA zu vergüten ist.

In der Berufung begehrt der Kläger zuletzt noch eine entsprechende Feststellung sowie die Zahlung von Differenzvergütung.

1. 2. 1. 2. 3.