Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 14.3.2017 -
Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger nach der Vergütungsgruppe E2 des Tarifvertrages TVöD/VKA zu vergüten ist.
In der Berufung begehrt der Kläger zuletzt noch eine entsprechende Feststellung sowie die Zahlung von Differenzvergütung.
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