Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Rheine vom 10.10.2013 -
Es wird festgestellt, dass die als "Versetzung" bezeichnete Personalmaßnahme der Beklagten vom 26.11.2012 betreffend die Zuordnung der Klägerin zum Mitarbeiterentwicklungscenter (M.E.C.) unwirksam ist.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Revision wird zugelassen
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