LAG Köln - Urteil vom 13.08.2015
7 Sa 145/15
Normen:
BGB § 626; ZPO § 286;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 05.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 6606/13

Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

LAG Köln, Urteil vom 13.08.2015 - Aktenzeichen 7 Sa 145/15

DRsp Nr. 2016/8761

Wirksamkeit einer Verdachtskündigung

Eine Verdachtskündigung kommt nur in Betracht, wenn der Kündigende alle naheliegenden, ihm möglichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, um den Sachverhalt aufzuklären.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 05.12.2014 in Sachen 19 Ca 6606/13 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626; ZPO § 286;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer von der Arbeitgeberin ausgesprochenen außerordentlichen, fristlosen Kündigung vom 02.08.2013, welche hilfsweise das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist zum 31.10.2013 auflösen sollte, sowie um hiervon abhängige Vergütungsansprüche des Klägers aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges.

Wegen des Sach- und Streitstandes in erster Instanz und wegen der erstinstanzlich zur Entscheidung gestellten Sachanträge wird auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils vom 05.12.2014 Bezug genommen.