Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 20. Februar 2013 -
Die Klage wird, soweit der Kläger die Zahlung von 9.197,40 EUR (in Worten: Neuntausendeinhundertsiebenundneunzig und 40/100 Euro) brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14. April 2012 verlangt, abgewiesen.
Die Anschlussberufung des Klägers wird, soweit der Kläger von der Beklagten die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 EUR (in Worten: Zehntausend und 0/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2012 verlangt, zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
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