Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 29. Oktober 2021 (
Das Verfahren wird zur erneuten Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts an das Arbeitsgericht Dortmund zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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