Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 11.05.2022 Az.:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.566,00 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 1.891,50 brutto seit 11.07.2020, 11.12.2020, 11.07.2021 und 11.12.2021 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
3.Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
II.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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