OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.05.2005
23 U 135/04
Normen:
StBerG § 5 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 611; BGB § 675;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 17.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 497/03

Wirksamkeit eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einer aus einem Steuerberater und einer nicht als Steuerberater zugelassenen Person bestehenden Sozietät

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.05.2005 - Aktenzeichen 23 U 135/04

DRsp Nr. 2022/16858

Wirksamkeit eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einer aus einem Steuerberater und einer nicht als Steuerberater zugelassenen Person bestehenden Sozietät

Ein Vertrag, durch den eine aus einem Steuerberater und einer nicht in Deutschland als Steuerberater zugelassenen Person bestehende Sozietät mit der steuerlichen Beratung des Mandanten beauftragt wird, ist jedenfalls dann wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 1 StBerG nichtig, wenn die steuerliche Beratung schwerpunktmäßig durch die nicht als Steuerberater zugelassene Person erfolgen soll.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Juni 2004 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

StBerG § 5 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 611; BGB § 675;

Gründe

A.