ArbG Arnsberg, vom 22.04.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ga 7/03
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vorvertrags zum Arbeitsvertrag - Lösungsmöglichkeiten
LAG Hamm, Urteil vom 29.07.2003 - Aktenzeichen 5 Sa 828/03
DRsp Nr. 2003/12596
Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Vorvertrags zum Arbeitsvertrag - Lösungsmöglichkeiten
»1. Wenn dem Abschluss eines Anstellungsvertrages noch rechtliche und/oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen (z. B. Mitbestimmung des Personalrats und/oder Vorlage eines Gesundheitszeugnisses), beide Parteien jedoch eine frühzeitige Bindung wollen, um die spätere Zweckerreichung (hier: Lehrereinstellung zum Schuljahresbeginn) zu sichern, können sie hierzu einen Vortrag abschließen.2. Ein wirksamer Vorvertrag setzt voraus, dass sich die Parteien mit beiderseitigem Bindungswillen über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben und der Inhalt des abzuschließenden Hauptvertrages (hier: Arbeitsvertrages) zumindest bestimmbar ist (BAG AP Nr. 2 zu § 611BGB Entwicklungshelfer).Ein solcher Vorvertrag verpflichtet die Parteien, ein Angebot auf Abschluss des Hauptvertrages abzugeben bzw. das Angebot des anderen Teiles anzunehmen (BAG AP Nr. 6 zu § 1TVG Form); er beinhaltet darüber hinaus materielle Vertragsgestaltungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Mitwirkung an der Überbrückung der dem Hauptvertrag (noch) entgegenstehenden Hindernisse (BAG AP Nr. 14 zu § 611BGB Bühnenengagementsvertrag).
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.