Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 16. Dezember 2010 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Klage- und des Berufungsverfahrens zu tragen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 17.470 Euro festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Festsetzung eines Regresses wegen unwirtschaftlicher Verordnung von Arzneimitteln auf der Grundlage einer Richtgrößenprüfung.
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