Auf die Berufungen der Berufungskläger zu 1) und 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 1. November 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2), die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um einen Regress wegen der Verordnung des zu den Immunglobulinen zählenden, intravenös (i.v.) zu verabreichenden Arzneimittels Polyglobin im Quartal IV/2000.
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