LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.11.2008
L 7 KA 63/07
Normen:
SGB V § 106; SGG § 99; ZO-Ärzte § 33 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 01.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 79 KA 188/03

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Regress wegen der Verordnung nicht verordnungsfähiger Arzneimittel gegenüber einer inzwischen aufgelösten Gemeinschaftspraxis

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2008 - Aktenzeichen L 7 KA 63/07

DRsp Nr. 2009/1135

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Regress wegen der Verordnung nicht verordnungsfähiger Arzneimittel gegenüber einer inzwischen aufgelösten Gemeinschaftspraxis

Ein Regress bzw. eine Schadensersatzverpflichtung wegen der Verordnung nicht verordnungsfähiger Arzneimittel durch eine inzwischen aufgelöste Gemeinschaftspraxis darf nicht gegenüber einem einzelnen Arzt dieser Gemeinschaftspraxis festgesetzt werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Berufungen der Berufungskläger zu 1) und 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 1. November 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2), die diese selbst tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB V § 106; SGG § 99; ZO-Ärzte § 33 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um einen Regress wegen der Verordnung des zu den Immunglobulinen zählenden, intravenös (i.v.) zu verabreichenden Arzneimittels Polyglobin im Quartal IV/2000.