Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Februar 2005 wird zurückgewiesen.
Auf die Berufung der Beigeladenen zu 2) wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 9. Februar 2005 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1), die diese selbst trägt.
Die Revision wird zugelassen.
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