Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 27. April 2009 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
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Die Klägerin wendet sich gegen die Erhebung eines Einmalbeitrags zur Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.
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