LAG Hamburg - Urteil vom 26.04.2017
6 TaBV 13/16
Normen:
BetrVG § 50 Abs. 1; BetrVG § 58 Abs. 1;
Fundstellen:
LAGE BetrVG 2001 § 40 Nr. 27
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 08.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 9 BV 11/16

Zahlungsanspruch des Rechtsanwalts nach Abtretung des Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren zur anwaltlichen Vertretung des Betriebsrats in einem arbeitsgerichtlichen BeschlussverfahrenAntrag eines örtlichen Betriebsrats auf gerichtliche Überprüfung einer einseitig erlassenen konzernweiten Leitlinie zur Ausübung des Betriebsratsamtes

LAG Hamburg, Urteil vom 26.04.2017 - Aktenzeichen 6 TaBV 13/16

DRsp Nr. 2017/11668

Zahlungsanspruch des Rechtsanwalts nach Abtretung des Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren zur anwaltlichen Vertretung des Betriebsrats in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren Antrag eines örtlichen Betriebsrats auf gerichtliche Überprüfung einer einseitig erlassenen konzernweiten Leitlinie zur Ausübung des Betriebsratsamtes

1. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren gehören, soweit sie erforderlich sind, zu den gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratstätigkeit. Der Freistellungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber wandelt sich bei Abtretung an den anwaltlichen Vertreter in einen Zahlungsanspruch.