LAG Niedersachsen - Urteil vom 01.12.2010
17 Sa 285/10
Normen:
NBG § 60 Abs. 3; NBG § 60 Abs. 4; NBG a.F. 80 Abs. 5 S. 3; TV-L § 44 Nr. 2; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; ArbZVO-Lehrer § 5; ArbZVO-Lehrer § 7;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim, vom 04.02.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 44/09

Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb des Schulbetriebes

LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.12.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 285/10

DRsp Nr. 2011/4607

Zeitausgleich für angesparte Unterrichtsstunden bei Einsatz des Lehrers außerhalb des Schulbetriebes

Der Zeitausgleich angesparter Unterrichtsstunden nach der ArbZVO-Lehrer wird nicht dadurch unmöglich, dass der Lehrer beim selben Arbeitgeber nicht mehr im Schulbetrieb eingesetzt wird.

Die Berufung des beklagten Landes wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

NBG § 60 Abs. 3; NBG § 60 Abs. 4; NBG a.F. 80 Abs. 5 S. 3; TV-L § 44 Nr. 2; BGB § 275 Abs. 1; BGB § 611 Abs. 1; ArbZVO-Lehrer § 5; ArbZVO-Lehrer § 7;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Gewährung von Zeitausgleich aus einem angesparten Arbeitszeitkonto.