LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 20.11.2009
11 Sa 88/08
Normen:
BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Zeitdynamische Bezugnahmeklausel durch Anlehnung an bestimmte Vergütungsgruppe; Umwandlung betriebsüblicher Weihnachtsgeldzahlung in tarifliche Jahressonderzahlung bei Tarifsukzession im Öffentlichen Dienst

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2009 - Aktenzeichen 11 Sa 88/08

DRsp Nr. 2010/10663

Zeitdynamische Bezugnahmeklausel durch Anlehnung an bestimmte Vergütungsgruppe; Umwandlung betriebsüblicher Weihnachtsgeldzahlung in tarifliche Jahressonderzahlung bei Tarifsukzession im Öffentlichen Dienst

1. Die Formulierung im Arbeitsvertrag, der Arbeitnehmer erhält Vergütung in Anlehnung an eine bestimmte Vergütungsgruppe des BAT, stellt sich als zeitdynamische Inbezugnahme des BAT hinsichtlich der genannten Vergütungsgruppe dar und umfasst damit auch die jeweiligen Tariferhöhungen. 2. Die zeitdynamische Inbezugnahme des BAT führt auch zur Anwendbarkeit des TV-L, weil beim Übergang auf letzteren ein Fall der Tarifsukzession vorlag und kein Systemwechsel. 3. Wurde Weihnachtsgeld in tariflicher Übung nach den Regeln des BAT gezahlt, wandelt der Anspruch sich in Folge der Tarifsukzession in einen solchen auf Jahressonderzahlung nach TV-L um.

1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008 - Az. 3 Ca 323/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin ist des Rechtsmittels der Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 21.10.2008, Az. 3 Ca 323/08, verlustig.

3. Die Klägerin trägt 15 %, der Beklagte 85 % der Kosten der Berufung.

4. Die Revision wird für den Beklagten zugelassen.

Normenkette:

BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand: